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Breitbandversorgungen
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 19.11.2015)
Stellungnahme der Gemeinde Großheirath bezüglich des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 19.11.2015)
Am Freitag, den 13.11.2015, ist dem Ersten Bürgermeister Udo Siegel in Bayreuth der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden.
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung (veröffentlicht am 28.05.2015)
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR). (veröffentlicht am 28.05.2015)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Großheirath haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei oder mehr Bieter frist- und formgerecht beworben. Die Unternehmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zur Abgabefrist gingen von diesen Unternehmen drei oder mehr frist- und formgerechte Angebote ein. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.05.2015 beabsichtigt die Gemeinde Großheirath einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließen.
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – Start des Teilnahmewettbewerbs (veröffentlicht am 07.01.2015)
Die Gemeinde Großheirath gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert sich am Teilnahmewettbewerb, der am Donnerstag, den 12.02.2015, 11:00 (Posteingang Gemeinde Großheirath) endet, zu beteiligen.
Bekanntmachung_Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschließungsgebiet_Auswahlverfahren.pdf
Ergebnis der Markterkundung vom 19.08.2014 – 19.09.2014 (veröffentlicht am 18.12.2014)
Die Karte mit dem Ergebnis der Markterkundung finden Sie hier:
Allgemeine Markterkundung (veröffentlicht am 14.08.2014)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber um Stellungnahme zu bitten: Zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind. Die Gemeinde Großheirath bittet daher, bis spätestens 19.09.2014 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Breitband_Gemeinde_Grossheirath_Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
Breitband_Gemeinde_Großheirath_vorläufiges Erschließungsgebiet.pdf
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 14.08.2014)
Kooperationsvertrag (veröffentlicht am 06.12.2018)
Mit beiliegendem Schreiben bestätigt die Gemeinde Großheirath die Freigabe des Kooperationsvertrags im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Bestätigung Freigabe Kooperationsvertrag
Zuwendungsbescheid (veröffentlicht am 06.12.2018)
Am Dienstag den 04.12.2018, ist dem 1. Bürgermeister Udo Siegel in Nürnberg der Zuwendungsbescheid durch den bayerischen Staatsminister der Finanzen Albert Füracker überreicht worden.
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung (veröffentlicht am 23.08.2018)
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR)
Für den geplanten Breitbandausbau im Rahmen des Breitband-Förderprogramms in der Gemeinde Großheirath wurden die Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zur Abgabefrist gingen von den Unternehmen frist- und formgerecht Angebote ein.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.07.2018 beabsichtigt die Gemeinde Großheirath einen Kooperationsvertrag mit der süc//dacor GmbH zu schließen.
Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die noch ausstehende Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Oberfranken).
Bekanntmachung des Auswahlverfahrens – einstufig- (veröffentlicht am 27.03.2018)
Die Gemeinde Großheirath gibt hiermit den Start des Auswahlverfahrens bekannt. Interessierte und qualifizierte Anbieter sind nun aufgefordert , bis Donnerstag den 24.05.2018, 11:00 Uhr (Posteingang Gemeinde Großheirath) ein Angebot einzureichen.
Bekanntmachung_Auswahlverfahren.pdf
Anlage_1_Breitband_Bewertungskriterien_Auswahlverfahren.pdf
Die Karte mit dem Erschließungsgebiet für das Auswahlverfahren finden Sie hier:
Erschliessungsgebiet_Auswahlverfahren_Erschließungsgebiet.pdf
Ergebnis der Markterkundung vom 05.12.2017 – 08.01.2018 (veröffentlicht am 27.03.2018)
Allgemeine Markterkundung 2. Verfahren (veröffentlicht am 01.12.2017)
im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Großheirath gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Großheirath bittet daher, bis spätestens 08.01.2018 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Breitband_Gemeinde_Grossheirath_Markterkundung_Bekanntmachung.pdf
Breitband_Gemeinde_Großheirath_vorläufiges Erschließungsgebiet.pdf
Technische IST-Erfassung (veröffentlicht am 01.12.2017)
Die Darstellung der technischen IST-Versorgung finden Sie hier:
Breitband_Gemeinde_Großheirath_technische_IST-Versorgung.pdf
Erschließungsgebiet Großheirath
Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren
Bekanntmachung der Gemeinde Großheirath bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Großheirath führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverodnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:
Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.
Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Modul 3: Ergebnis Markterkundung
Die Gemeinde Großheirath hat im Zeitraum 21.04.2021 – 09.06.2021 sowie 26.02.2022 – 31.03.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:
Modul 2.2: Nacherkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Großheirath gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zur vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.
Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 31.03.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1_Nachmarkterkundung Bekanntmachung
1_Übersichtskarte Nachmarkterkundung
1 Adressliste Nachmarkterkundung
*Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden (Modul 1)
Modul 2.1: Markterkundung Bekanntmachung
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 17.05.2021 endet!
Achtung:
Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 09.06.2021 verlängert.
Die Frist zur Anforderung der Adressliste wird bis zum 02.06.2021 verlängert.
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Großheirath in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
1_Übersichtskarte_Markterkundung.pdf
1_Nutzungsbedingungen_Geodaten.pdf
1_Verpflichtungserklärung_Geodaten.pdf
*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Großheirath beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.