Gemeinde Großheirath

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Erschließungsgebiet Großheirath

Modul 5: Ergebnis Auswahlverfahren

Bekanntmachung der Gemeinde Großheirath bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Gemeinde Großheirath führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverodnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.

Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:

https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-182cef8a826-1b16d015dcbbcd31

Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.

Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

Modul 3: Ergebnis Markterkundung

Die Gemeinde Großheirath hat im Zeitraum 21.04.2021 - 09.06.2021 sowie 26.02.2022 - 31.03.2022 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden:

Großheirath_BayGibitR-1_Ergebnis_Markterkundung.pdf

 

Modul 2.2: Nacherkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Großheirath gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zur vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen.

Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 31.03.2022 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
 

1_Nachmarkterkundung Bekanntmachung

1_Übersichtskarte Nachmarkterkundung

1 Adressliste Nachmarkterkundung

*Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden (Modul 1)

 

Modul 2.1: Markterkundung Bekanntmachung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Großheirath gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 24.05.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
 

Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 17.05.2021 endet!

Achtung:
Die Frist der Rückmeldung zur Markterkundung wird bis zum 09.06.2021 verlängert.
Die Frist zur Anforderung der Adressliste wird bis zum 02.06.2021 verlängert.

 

BayGibitR-1_Markterkundung_Bekanntmachung.pdf

 

Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Großheirath in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.

Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
 

1_Übersichtskarte_Markterkundung.pdf

1_Nutzungsbedingungen_Geodaten.pdf

1_Verpflichtungserklärung_Geodaten.pdf

*Mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.


Hinweis: Die Adressliste wird nicht veröffentlicht. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung an den Ansprechpartner wird die Adressliste bereitgestellt.

 

Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Großheirath beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.